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Schulordnung

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Präambel

Jede*r Schüler*in hat das Recht, ungestört zu lernen.

Jede*r Lehrer*in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.

Jede*r muss stets die Rechte der anderen respektieren.

  1. Unterrichtszeiten

1. Block (80´)

7.55 bis 9.15 Uhr

 

15 Min. Pause

2. Block (80´)

9.30 bis 10.50 Uhr

 

15 Min. Pause

3. Block (80´)

11.05 bis 12.25 Uhr

 

5 Min. Pause

4. Block (40´)

12.30 bis 13.10 Uhr

Mittagspause für Jg. 5 (nur am Ganztag)

10 Min. Pause

5. Block (40´)

13.20 bis 14.00 Uhr

Mittagspause für Jg. 5-13

10 Min. Pause

6. Block (80´)

14.10 bis 15.30 Uhr

 

10 Min. Pause

7. Block (80´)

15.40 bis 17.00 Uhr

 

Beginn des Unterrichts

Um 07.50 Uhr (1. Klingelzeichen) suchen die Schüler*innen ihre Unterrichtsräume auf. An den Tagen, an denen eine Andacht stattfindet, begeben sich die Schüler*innen in die Aula. (Erscheint der/die Lehrer*in nicht, so hat er/die Klassensprecher*in dieses nach 10 Minuten im Sekretariat zu melden.)

Ende der Unterrichtsstunde

Die Stunde wird durch den/die Lehrer*in beendet.

Nach Beendigung der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum werden die Stühle unter der Tischplatte eingehängt bzw. auf die Tische gestellt. Die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszumachen. Zum Unterrichtsende ist der Raum in Ordnung zu bringen. Erst dann verlassen die Schüler*innen den Raum.

Unterricht in Fachräumen und in der Turnhalle

Findet der Unterricht nach den großen Pausen nicht im Klassenraum statt, gehen die Schüler*innen nach dem ersten Klingeln zum Fachraum. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur im Beisein eines / einer Lehrer *in gestattet.

2. Pausen

  • In den beiden großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle Schüler*innen die Klassenräume, um den Pausenbereich (Schulhöfe, bei Trockenheit Wiese zwischen Turbine und Haus Ilme und Wiese zwischen Paulinum und Verwaltung) aufzusuchen.
  • Der Aufenthalt an der Straße oder an der Ilme ist für Schüler*innen verboten.
  • Die Fachlehrer*innen des 1. und 2. Blocks sorgen dafür, dass die Schüler*innen rechtzeitig ihren Unterrichtsraum verlassen. Die Klassenräume werden während der Pausen und nach Unterrichtsschluss abgeschlossen.
  • Die Aufsichten entscheiden bei Starkregen über einen möglichen Verbleib in den Pausenhallen.
  • Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, die Intimsphäre anderer ist zu respektieren.

3. Ordnung in den Unterrichtsräumen, in allen Schulgebäuden, in der Mensa, auf dem Schulgelände, in den Sportstätten und der Bushaltestelle

In den Schulgebäuden muss während des Unterrichts Ruhe gehalten werden. Schulranzen werden nicht vor den Türen platziert.

Für den Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände ist jede*r Schüler*in verantwortlich. Der eingeteilte Ordnungsdienst ist für die Ordnung im Klassenzimmer verantwortlich. Er ist auch verantwortlich dafür, dass gelüftet und die Tafel bzw. das Whiteboard gereinigt wird. Die Stühle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt.

Jede Klasse übernimmt wöchentlich wechselnd den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände.

Fahrräder müssen in den Fahrradständern, Autos und motorisierte Zweiräder auf dem Parkplatz abgestellt werden.

Die Spielgeräte aus dem Spielehaus sind sorgsam zu behandeln und nach Benutzung wieder zurückzubringen.

Verboten ist:

  • Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
  • Genuss von Drogen jeglicher Art
  • Mitbringen von Waffen jeglicher Art
  • Werfen mit Schneebällen und Gegenständen
  • Rennen im Schulgebäude
  • Verbale und körperliche Gewaltanwendung

Auf das Mitbringen von Wertgegenständen und größeren Geldbeträgen sollte verzichtet werden.

Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.

Wer Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, haftet für den Schaden.

4. Gebrauch von Handys

Im Unterricht ist der Gebrauch von Handys – auch als Uhr – verboten.

Davon unabhängig kann die Lehrperson selbstverständlich Recherchen durch Smartphones oder Tablet-PCs zulassen. Eine Benutzung aller Geräte bei Klassenarbeiten und Klausuren führt wie jede Täuschung oder jeder Täuschungsversuch zu angemessener Abwertung.

In den Jahrgängen 5-9 entscheiden die Lehrkräfte, ob sie bei Klassenarbeiten und Klausuren die Geräte ausschalten und zusammentragen lassen. Ab Jahrgang 10 werden alle Geräte vor den Klausuren ausgeschaltet und an einem zentralen Ort des Klassenraumes gesammelt.

Wird ein*e Schüler*in beim widerrechtlichen Gebrauch des Handys während der Unterrichtszeit angetroffen, kann das Handy bis zum Schultagesende in Verwahrung genommen werden.

Im Paulinum und auf den Pausenhof rund herum ist handyfreie Zone. Die Geräte werden grundsätzlich nur zu Unterrichtszwecken und im Ausnahmefall nach Genehmigung durch eine Lehrkraft genutzt.

Auf Klassenfahrten entscheiden die begleitenden Lehrkräfte jeweils über den Umgang mit den Geräten.

5. Verlassen der Schulgebäude und des Schulgeländes

Es ist Schüler*innen des Sekundarbereichs I nicht gestattet, während der planmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen. Während der Mittagspause ist es nur den Schüler*innen der Jahrgänge 7-13 gestattet, das Gelände zum Zwecke der Besorgung von Nahrungsmitteln zum nächstgelegenen Einzelhändler zu verlassen. Es ist verboten, warme Speisen von außerhalb in der Schule zu verspeisen.

Alle Schüler*innen verlassen nach Schluss ihres Unterrichts die Unterrichtsräume.

6. Fehlen, Beurlaubung

Fehlt ein*e Schüler*in wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so muss bis spätestens am zweiten Tag die Schule benachrichtigt werden.

Muss ein*e Schüler*in aus triftigen Gründen ein oder zwei Tage dem Unterricht fernbleiben, so ist rechtzeitig vorher schriftlich beim/bei der Klassenlehrer *in bzw. beim/bei der Tutor*in eine Beurlaubung zu beantragen. Anträge für Urlaub von mehr als zwei Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien werden an die Schulleitung zur Entscheidung weitergereicht.

7. Verstöße gegen die Schulordnung

Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich.