Schulordnung Stand 2026

Schulordnung – Stand 2026
Schulordnung_________________________________________________
_________________________________________________Präambel
Präambel
Jede*r Schüler*in hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jede*r Lehrer*in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jede*r muss stets die Rechte der anderen respektieren.
1. Unterrichtszeiten
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1. Block (80´) |
7.55 bis 9.15 Uhr |
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15 Min. Pause |
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2. Block (80´) |
9.30 bis 10.50 Uhr |
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15 Min. Pause |
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3. Block (80´) |
11.05 bis 12.25 Uhr |
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5 Min. Pause |
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4. Block (40´) |
12.30 bis 13.10 Uhr |
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10 Min. Pause |
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5. Block (40´) |
13.20 bis 14.00 Uhr |
Mittagspause für Jg. 5-13 |
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10 Min. Pause |
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6. Block (80´) |
14.10 bis 15.30 Uhr |
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10 Min. Pause |
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7. Block (80´) |
15.40 bis 17.00 Uhr |
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Beginn des Unterrichts
Um 07.50 Uhr (1. Klingelzeichen) suchen die Schüler*innen ihre Unterrichtsräume auf. An den Tagen, an denen eine Andacht stattfindet, begeben sich die Schüler*innen in die Aula. (Erscheint der/die Lehrer*in nicht, so hat er/die Klassensprecher*in dieses nach 10 Minuten im Sekretariat zu melden.)
Ende der Unterrichtsstunde
Die Stunde wird durch den/die Lehrer*in beendet.
Nach Beendigung der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum werden die Stühle unter der Tischplatte eingehängt bzw. auf die Tische gestellt. Die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszumachen. Zum Unterrichtsende ist der Raum in Ordnung zu bringen. Erst dann verlassen die Schüler*innen den Raum.
Unterricht in Fachräumen und in der Turnhalle
Findet der Unterricht nach den großen Pausen nicht im Klassenraum statt, gehen die Schüler*innen nach dem ersten Klingeln zum Fachraum. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur im Beisein eines / einer Lehrer *Lehrer*in gestattet.
2. Pausen
· Die Fachlehrer*innen des 1. und 2. Blocks sorgen dafür, dass die Schüler*innen rechtzeitig ihren Unterrichtsraum verlassen. Die Klassenräume werden während der Pausen und nach Unterrichtsschluss abgeschlossen.
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· Die Aufsichten entscheiden bei Starkregen über einen möglichen Verbleib in den Pausenhallen.
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· Toiletten sind keine Aufenthaltsräume, die Intimsphäre anderer ist zu respektieren.
· In den beiden großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle Schüler*innen die Klassenräume, um den Pausenbereich (Schulhöfe, bei Trockenheit Wiese zwischen Turbine und Haus Ilme und Wiese zwischen Paulinum und Verwaltung) aufzusuchen.
· Der Aufenthalt an der Straße oder an der Ilme ist für Schüler*innen verboten.
3. Ordnung in den Unterrichtsräumen, in allen Schulgebäuden, in der Mensa, auf dem Schulgelände, in den Sportstätten und der Bushaltestelle
In den Schulgebäuden muss während des Unterrichts Ruhe gehalten werden. Schulranzen werden nicht vor den Türen platziert.
Für den Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände ist jede*r Schüler*in verantwortlich. Der eingeteilte Ordnungsdienst ist für die Ordnung im Klassenzimmer verantwortlich. Er ist auch verantwortlich dafür, dass gelüftet und die Tafel bzw. das Whiteboard gereinigt wird. Die Stühle werden nach Unterrichtsschluss hochgestellt.
Jede Klasse übernimmt wöchentlich wechselnd den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände.
Fahrräder müssen in den Fahrradständern, Autos und motorisierte Zweiräder auf dem Parkplatz abgestellt werden.
Die Spielgeräte aus dem Spielehaus sind sorgsam zu behandeln und nach Benutzung wieder zurückzubringen.
Verboten ist:
· Genuss von Drogen jeglicher Art
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· Mitbringen von Waffen jeglicher Art
· Werfen mit Schneebällen und Gegenständen
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· Rennen im Schulgebäude
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· Verbale und körperliche Gewaltanwendung
· Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
Auf das Mitbringen von Wertgegenständen und größeren Geldbeträgen sollte verzichtet werden.
Fundsachen sind im Sekretariat abzugeben.
Wer Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, haftet für den Schaden.
4. Gebrauch von Handys
ImFür Unterrichtdie Jahrgänge 5–10 ist derdie GebrauchNutzung von HandysSmartphones –während auchder alsUnterrichtszeit Uhrsowie –in verboten.den Pausen grundsätzlich untersagt.
DavonSmartphones unabhängigwerden zu Beginn des Unterrichtsvormittags in dafür vorgesehene Handytaschen gelegt und verbleiben dort bis zur Entsperrung am Ende des Unterrichtsvormittags (13.10 Uhr).
Die Nutzung der ab Jahrgang 8 angeschafften iPads ist ausschließlich zu Unterrichtszwecken während der Unterrichtszeit gestattet. Eine Nutzung digitaler Endgeräte kann dieim Lehrperson selbstverständlich RecherchenEinzelfall durch Smartphonesdie oderLehrkraft Tablet-PCszu zulassen.Unterrichtszwecken zugelassen werden. Eine BenutzungNutzung allerdigitaler GeräEndgeräte bei Klassenarbeiten und Klausuren führtist wieunzulässig, jedesofern sie nicht ausdrücklich als Hilfsmittel zugelassen sind. Täuschunguschungsversuche oderwerden jedergemäß Täuschungsversuchden zugeltenden angemessenerRegeln Abwertung.bewertet.
InBei denVerstößen Jahrgängen 5-9 entscheidengegen die Lehrkräfte, ob sie bei Klassenarbeiten und Klausuren die Geräte ausschalten und zusammentragen lassen. Ab Jahrgang 10 werden alle Geräte vor den Klausuren ausgeschaltet und an einem zentralen Ort des Klassenraumes gesammelt.
Wird ein*e Schüler*in beim widerrechtlichen Gebrauch des Handys während der Unterrichtszeit angetroffen,Regelung kann das HandyGerät bis zum SchultagesendeUnterrichtsende in Verwahrung genommeneingezogen werden. Die Herausgabe erfolgt an eine erziehungsberechtigte Person.
ImIn und am Paulinum undsowie auf den PausenhofPausenhöfen rundam herumHaupt- und Kursgebäude ist handyfreie Zone. DieFür Gerätedie werdenJahrgänge grundsätzlich11–13 nurist zudie UnterrichtszweckenNutzung undvon imSmartphones Ausnahmefallin nachder Genehmigungausgewiesenen durchZone eineauf Lehrkraftdem genutzt.Wirtschaftshof gestattet.
Auf Klassenfahrten entscheiden die begleitenden Lehrkräfte jeweils über dendie UmgangNutzung mitdigitaler denEndgeräte.
5. Verlassen der Schulgebäude und des Schulgeländes
Es ist Schüler*innen des Sekundarbereichs I nicht gestattet, während der planmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen. Während der Mittagspause ist es nur den Schüler*innen der Jahrgänge 7-13 gestattet, das Gelände zum Zwecke der Besorgung von Nahrungsmitteln zum nächstgelegenen Einzelhändler zu verlassen. Es ist verboten, warme Speisen von außerhalb in der Schule zu verspeisen.
Alle Schüler*innen verlassen nach Schluss ihres Unterrichts die Unterrichtsräume.
6. Fehlen, Beurlaubung
Fehlt ein*e Schüler*in wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so muss bis spätestens am zweiten Tag die Schule benachrichtigt werden.
Muss ein*e Schüler*in aus triftigen Gründen ein oder zwei Tage dem Unterricht fernbleiben, so ist rechtzeitig vorher schriftlich beim/bei der Klassenlehrer *Klassenlehrer*in bzw. beim/bei der Tutor*in eine Beurlaubung zu beantragen. Anträge für Urlaub von mehr als zwei Tagen oder direkt vor oder nach den Ferien werden an die Schulleitung zur Entscheidung weitergereicht.
7. Verstöße gegen die Schulordnung
Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen nach sich.
MB/16.3.2026