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Alarmplan 24

  1. Bei Ausbruch eines Brandes ist jede*r SchüSchüler*in verpflichtet, ohne cksicht auf den Umfang des Feuers unverzüunverzüglich an eine*n Mitarbeiter*in Meldung zu erstellen, die/der die weiteren MaßMaßnahmen (wie Meldung im Sekretariat, Benachrichtigung der Feuerwehr und Polizei) veranlassen wird.

Bei außergewöaußergewöhnlichen Gefahren oder Katastrophen ist jede*r Lehrer*in und SchüSchüler*in verpflichtet, sofort Alarm zu geben und die Feuerwehr, gegebenenfalls die Polizei und den Rettungsdienst zu verstäverständigen.

Bei BetäBetätigung der Hausalarm-DruckknöDruckknöpfe (blau) findet keine Meldung zur Feuerwehr statt, diese muss separat per Telefon oder Handy erfolgen. Es ertöertönt lediglich das Alarm-Signal (Sirene, Pausenzeichen und Turmglocke gleichzeitig) zur Evakuierung der Schule. Die roten Alarm-DruckknöDruckknöpfe (Paulinum, Mensa) sen direkt Alarm bei der Feuerwehr aus.

Es ist anzugeben:

N o t r u f : 112

Erste-Hilfe/SchulsanitäSchulsanitätsdienst

05564-9608 333

chster Arzt:

MVZ Dassel 05564-96 130

Wo geschah es? (GebäGebäude, Halle, Raum, Etage)

Was geschah?

Wie viele Verletzte?

Welche Art von Verletzungen?

Warten auf ckfragen!

  1. Die SchüSchüler*innen verlassen diszipliniert unter Aufsicht ihrer Lehrer*innen, bei denen sie gerade Unterricht haben, die UnterrichtsräUnterrichtsräume und das GebäGebäude. Die Klassen, die im HauptgebäHauptgebäude, Biologie-, Chemie- und PhysikräPhysikräumen untergebracht sind, verlassen die Schule durch den Haupteingang oder die Fluchttreppe.

Die Klassen, die im NebengebäNebengebäude (der hintere Ausgang wird benutzt) untergebracht sind, benutzen den Ausgang an der Pergola; eine zweite FluchtmöFluchtmöglichkeit besteht durch den ööstlichen Ausgang des NebengebäNebengebäudes, in den Obergeschossen auch durch das HauptgebäHauptgebäude.

Das obere Geschoss des Paulinums soll durch den Haupteingang, das untere durch die NebeneingäNebeneingänge gerägeräumt werden.

SammelpläSammelplätze Schule:

neue Sporthalle

Paulinum

Park

 

KursgebäKursgebäude

Sportplatz

HauptgebäHauptgebäude

Musikbereich

Haus Ilme

Aula und Mensa

Verwaltung

Sporthalle

NebengebäNebengebäude

Kunstbereich

  1. KleidungsstüKleidungsstücke und Lernmittel nnen mitgenommen werden, wenn dadurch keine VerzöVerzögerung beim Verlassen der ume auftritt. Alle Fenster ssen geschlossen werden. Die ren werden nach dem Verlassen der ume geschlossen, aber nicht verschlossen! Alle SchüSchüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen verlassen die ume.
  2. Die Lehrer*innen bleiben bei ihren Klassen oder Kursen, sie üüberzeugen sich davon, dass niemand zurüzurückbleibt (Toiletten, NebenräNebenräume). Lehrer*innen, die keinen Unterricht haben, stellen sich sofort an den SammelpläSammelplätzen zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung und r Sonderaufgaben zur VerfüVerfügung. SchüSchüler*innen, die sich nicht bei der Klasse/ Lerngruppe befinden (Nachschreiben, Toilette,), gehen unverzüunverzüglich zum Sammelplatz und ordnen sich der Klasse/Lerngruppe wieder zu.
  3. Auf dem Sammelplatz stellen die Lehrer*innen die VollzäVollzähligkeit der SchüSchüler*innen fest. Das ist besonders wichtig bei Alarm hrend der Pause oder in llen, in denen einige SchüSchüler*innen nicht am Unterricht teilnehmen und sich in anderen umen aufhalten. Findet der Alarm hrend der großgroßen Pause statt, so ist die/der Lehrer*in, der die Klasse in der vorhergehenden Stunde unterrichtet hat, zustäzuständig.
  4. Die SekretäSekretärinnen Frau Stahlmann (Sportplatz) und Frau Philipp (Park) vergleichen die Klassenzahlen auf den beiden SammelpläSammelplätzen mit den in der Verwaltungsanmeldung vorliegenden Erfassungslisten. Danach geben sie eine Meldung an die Feuerwehr ab.
  5. Ist die Benutzung der Fluchtwege nicht mehr glich, so bleiben die SchüSchüler*innen in ihrem Unterrichtsraum bis Rettung kommt oder die/der Lehrer*in hrt sie in einen anderen Raum, der nicht unmittelbar bedroht und r Rettungsmannschaften leichter erreichbar ist. In solchen llen sind ren zu schließschließen und Fenster zu ööffnen. Die Lehrer*innen ssen darauf bedacht sein, SchüSchüler*innen vor unüunüberlegten Schritten zurüzurückzuhalten.
  6. FluchtmöFluchtmöglichkeiten in den ehemaligen InternatsgebäInternatsgebäuden:

In den usern Ilme und Leine besteht die erste FluchtmöFluchtmöglichkeit üüber das Treppenhaus durch den Haupt- oder Hintereingang. Falls notwendig, besteht eine zweite FluchtmöFluchtmöglichkeit durch die mit grügrünen Pfeilen gekennzeichneten Fluchtwege.

SammelpläSammelplätze Verwaltung, WirtschaftsgebäWirtschaftsgebäude, Haus Leine und ehem. InternatsgebäInternatsgebäude:

Haus Ilme

Park

 

Verwaltung ehem.

Internat

Haus Leine

Sportplatz

Haus Leine

WirtschaftsgebäWirtschaftsgebäude und che

  1. Das Fehlen eines/einer SchüSchüler*in oder eines/einer Mitarbeiter*in muss der Feuerwehr unverzüunverzüglich gemeldet werden.